Schüleraustausch Neuseeland - Abschlüsse & Anerkennung

In diesem Textauszug von Alexandra Alberts Buch “Ein Schuljahr in Neuseeland – Gastschüler an einer neuseeländischen High School.” erfährst du, wie du am besten dein Austauschjahr anrechnen lassen kannst. Was du vor und während deines Schüleraustausches beachten musst, damit auch bei deiner Rückkehr in deine Heimatschule alles glatt läuft.

Kehrt ein Schüler nach 6 oder 12 Monaten nach Deutschland zurück und möchte in die nächste Kassenstufe versetzt werden, entscheidet in den meisten Fällen der Schulleiter im Heimatort über die angefragte Versetzung. Wird ein {Versetzungsantrag](/a/44) nicht bewilligt, wird der Schüler in die 11. Kasse eingestuft. Das Auslandsjahr liefe somit als Extra-Jahr. In diesem Fall legen die Schulen Wert darauf, dass nicht von einer Wiederholung der 11. Klasse gesprochen wird, da der Schüler nicht sitzengeblieben ist, sondern beurlaubt war. Sollte eine Versetzung in die Klassenstufe 12 erfolgen, hätte der Schüler aus Sicht der Schulleitung demnach ein Jahr übersprungen. Möchte ein Austauschschüler das Abitur/NCEA in Neuseeland absolvieren, muss er mindestens 2 Jahre an einer neuseeländischen Schule eingeschrieben gewesen sein. Nach dem zweiten Jahr kann er gemeinsam mit den neuseeländischen Schülern die NCEA Exams schreiben. Sollte er anschließend weiterhin im Land bleiben und dort studieren wollen, so muss er als Nicht-Muttersprachler eine Sprachprüfung (IELTS oder TOEFL) ablegen. Das Verfahren klingt einfacher, als es ist und sollte vorher gut durchdacht werden. Nicht immer spielt jeder Vertragspartner so mit, wie man es sich wünscht, sei es die Schule in Neuseeland, die Einwanderungsbehörde oder die Schule bzw. das Ministerium zu Hause. Ein solches Vorhaben bedarf viel Zeit, Geduld und Geld. Vor allem sollte man sich intensiv an verschiedenen Stellen informieren, um den geplanten Weg nach dieser Zeit auch wirklich einschlagen zu können. Kehrt der Schüler nach den erfolgreich bestandenen NCEA-Prüfungen nach Europa zurück und möchte sich das neuseeländische Abitur zu Hause als Hochschulzugang anerkennen lassen, muss er das 18. Lebensjahr vollendet und damit die schulpflichtigen Jahre absolviert haben sowie eine Zulassungsbescheinigung beim zuständigen Bildungsministerium des jeweiligen Bundeslandes beantragen. Diese prüfen die Leistungsnachweise und halten in manchen Fällen Rücksprache mit der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, die der Kultusministerkonferenz in Bonn angegliedert ist. Eine Garantie der Anerkennung gibt es leider nicht, weshalb auch dieser Schritt gut überlegt sein sollte.

Aus: "Ein Schuljahr in Neuseeland" Alexandra Albert

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