Schüleraustausch und G8 - Bayern

Seit der Schulzeitverkürzung auf acht Jahre ist es deutlich schwerer für Schüler geworden, während der Schulzeit ins Ausland zu gehen. Da die getroffenen Richtlinien abhängig vom einzelnen Bundesland unterschiedlich umgesetzt werden, ist es wichtig sich über die Regeln des eigenen Bundeslandes zu informieren. Hier erläutern wir dir die Situation in Bayern.

Schüleraustausch und G8 – Situation in Bayern

Wenn du in Bayern zur Schule gehst und während deiner Schulzeit trotz G8 einen Schüleraustausch machen möchtest, hast du grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten dies zu tun: entweder ohne Schulzeitverkürzung oder mit dem Wiederholen eines Schuljahres. Trotz der allgemeinen Regelung ist es wichtig, unbedingt vor einem Schüleraustausch mit der Schule zu sprechen, da diese eventuell individuelle Regelungen hat.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Wenn du auf die Erfahrung eines Schüleraustausches trotz G8 in Bayern nicht verzichten möchtest, aber trotzdem nicht bereit bist ein Schuljahr zu wiederholen, so kannst du nach der 9. Klasse für ein ganzes oder halbes Jahr ins Ausland gehen und danach wieder in deine alte Klasse zurückkehren. Bei einer halbjährigen Dauer deines Schüleraustausches solltest du im ersten Halbjahr der 10. Klasse ins Ausland gehen. Nach der Rückkehr gehst du ganz normal wieder in deine Klasse und bei Bestehen des zweiten Halbjahres kannst du in die 11. Klasse, also das erste Jahr der Qualifikationsphase vorrücken. Möchtest du ein ganzjährigen Schüleraustausch machen, so kannst du dies während der 10. Klasse tun. Danach darfst du zur Probe für einige Wochen in die 11. Klasse gehen. Abhängig von deinen Noten wird entschieden, ob du in der 11. Klasse bleiben darfst. Zusätzlich mit dem Bestehen erhältst du den mittleren Schulabschluss, welchen deine Mitschüler nach der 10. Klasse erhalten haben.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres

Möchtest du erst nach der 10. Klasse ins Ausland gehen, so kannst du dies in Bayern nur mit dem Wiederholen eines Schuljahres tun, was allerdings nur bei einem ganzjährigen Schüleraustausch zu empfehlen ist. Während deines Schüleraustausches schiebst du also ein zusätzliches Jahr ein. Dies kann entweder direkt im Anschluss an die 10. Klasse erfolgen oder nach dem Ende des ersten Halbjahres der 10. Klasse. Wenn du im Winter abreist, kehrst du nach deiner Rückkehr in das zweite Halbjahr der 10. Klasse zurück. Eine Winterabreise eignet sich besonders für viele Länder auf der Südhalbkugel, wie Neuseeland und Australien, da dort häufig das Schuljahr im Januar beginnt und du so zu Schuljahresbeginn an deine neue Schule kommst. Insgesamt wird das zusätzliche Schuljahr, welches aufgrund eines Schüleraustausches wegen G8 eingeschoben wird, in Bayern nicht auf die Höchstschuldauer angerechnet.

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