Schüleraustausch und G8 - Brandenburg
Seitdem die Gymnasialzeit auf acht Jahre verkürzt wurde, ist es für Schüler schwerer geworden, während ihrer Schulzeit an einem Schüleraustausch teilzunehmen. Allgemein getroffene Regelungen werden individuell unterschiedlich von den einzelnen Bundesländern umgesetzt. Wie dies in Brandenburg geschieht erläutern wir dir hier.
Schüleraustausch und G8 – Situation in Brandenburg
Wie auch in anderen Bundesländern hast du grundsätzlich auch in Brandenburg zwei Möglichkeiten G8 und einen Schüleraustausch miteinander zu verbinden. Bei der Wahl des Zeitpunktes deines Schüleraustausches kannst du wählen, ob du anschließend in Deutschland ein Schuljahr wiederholen möchtest oder nicht. Da jedoch viele Entscheidungen, die nach deinem Schüleraustausch getroffen werden müssen von deiner Schule gefällt werden, solltest du vor deinem Schüleraustausch unbedingt mit deiner deutschen Schule sprechen, damit nach deiner Rückkehr alles wie geplant läuft.
1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres
In Brandenburg hast du trotz G8 die Möglichkeit auch ohne Wiederholen eines Schuljahres deinen Schüleraustausch in der Einführungsphase, aber auch im ersten Jahr der Qualifikationsphase zu absolvieren. Wenn du während der Einführungsphase einen Schüleraustausch machst, kannst du in Brandenburg danach häufig ohne Probleme in die Qualifikationsphase vorrücken. Wenn du während dem ersten Jahr der Qualifikationsphase ins Ausland gehen möchtest, musst du allerdings einiges beachten. Auch im Ausland musst du die Belegpflicht von bestimmten Kursen erbringen, was bei deiner Schulwahl im Ausland beachtet werden sollte. Zusätzlich sollten auch Leistungsnachweise im Ausland erbracht werden, welche zeigen, dass du nach deiner Rückkehr weiter gut mitarbeiten kannst. Da für dein Abitur eine bestimmte Kurse aus den beiden Jahren der Qualifikationsphase eingerechnet werden, zählen bei einem Schüleraustausch während dieser Zeit die erbrachten Leistungen aus der Einführungsphase oder aus dem Ausland. Die Anerkennung von Leistungen, sowie der Einstieg in die nächste Klassenstufe, erfolgt in Brandenburg nach deiner Rückkehr durch eine Antragstellung bei deiner deutschen Schule, welche auch die Entscheidung treffen kann, ob deine Leistungen anerkannt werden.
2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres
Natürlich kannst du auch in Brandenburg nach der Einführungsphase, also der 10.Klasse, für ein Jahr ins Ausland gehen und danach erst in die Qualifikationsphase vorrücken. Auch wenn du dadurch nach dem Ende deines Schüleraustausches ein Schuljahr wiederholen musst, so wird dies nicht auf die Höchstverweildauer deiner Schulzeit angerechnet. Da sich bei einem Schüleraustausch auf die Südhalbkugel ein Abflugdatum im Winter eignet, kannst du in Brandenburg auch nach dem Ende des ersten Halbjahres der 10. Klasse ins Ausland gehen und nach deiner Rückkehr das zweite Halbjahr der 10. Klasse besuchen.