Schüleraustausch und G8 - Nordrhein-Westfalen
Seit der Schulzeitverkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre ist es auch in Nordrhein-Westfalen deutlich schwerer geworden während der Schulzeit einen Schüleraustausch im Austausch zu absolvieren. Daher wurden allgemeine Regelungen getroffen, die jedoch von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt werden. Wie die Situation in Nordrhein-Westfalen ist und welche Möglichkeiten du da hast, erläutern wir dir hier.
Schüleraustausch und G8 – Situation in Nordrhein-Westfalen
Als Schüler in Nordrhein-Westfalen hast du, wie auch in den anderen Bundesländern, grundsätzlich zwei Möglichkeiten während deiner Schulzeit einen Schüleraustausch im Ausland zu verbringen. du kannst das im Ausland verbrachte Schuljahr überspringen und nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückkehren oder du wiederholst das im Ausland verbrachte Schuljahr nach deiner Rückkehr und schiebst somit ein Schuljahr ein. Bei beiden Möglichkeiten ist jedoch sehr wichtig, dass du vor deiner Anmeldung zum Schüleraustausch unbedingt mit deiner deutschen Schule in Nordrhein-Westfalen sprichst. Diese kann dir deine Möglichkeiten genauer erläutern und dich auch auf individuelle Regelungen hinweisen.
1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres
Wenn du in Nordrhein-Westfalen nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückkehren willst, musst du deinen Schüleraustausch während der Einführungsphase, also der 10. Klasse, im Ausland verbringen und nach deiner Rückkehr in die Qualifikationsphase vorrücken. Die Voraussetzung dafür sind jedoch gute Leistungen schon vor dem Schüleraustausch, die deine deutsche Schule erwarten lassen, dass du auch nach deiner Rückkehr gut mitarbeiten kannst. In Nordrhein-Westfalen erhältst du bei einem Schüleraustausch während der 10. Klasse den mittleren Bildungsabschluss, welchen deine Mitschüler am Ende der Einführungsphase bekommen, nach dem Bestehen des ersten Jahres der Qualifikationsphase. Allerdings können deine Leistungen aus deiner Zeit im Ausland in Nordrhein-Westfalen nicht anerkannt werden.
2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres
In Nordrhein-Westfalen ist die Beurlaubung zugunsten eines Schüleraustausches jederzeit möglich, außer im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Zusätzlich musst du diese ohne Unterbrechung in Deutschland verbringen. Ansonsten bist du frei in deiner Entscheidung zu welchem Zeitpunkt du einen Schüleraustausch machen möchtest. Üblich ist dies in Nordrhein-Westfalen vor oder nach der 10. Klasse durch das Einschieben eines Schuljahres, sowie, insbesondere bei einem Schüleraustausch auf der Südhalbkugel, nach dem ersten Halbjahr der 10. Klasse. Nach deiner Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen kehrst du bei diesen Modellen in die Klassenstufe zurück in welcher du aufgehört hast, sodass du damit das im Ausland verbrachte Jahr in Deutschland wiederholst. Jedoch wird dir das Wiederholen aufgrund eines Schüleraustausches nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet.