Schüleraustausch und G8 - Rheinland-Pfalz

Auch für Schüler aus Rheinland-Pfalz ist es seit der Schulzeitverkürzung deutlich schwerer geworden, während der Schulzeit einen Schüleraustausch zu absolvieren. Zwar wurden allgemeine Regelungen von der Kultusministerkonferenz getroffen, jedoch werden diese in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Daher erläutern wir dir hier, welche Möglichkeiten du als Schüler aus Rheinland-Pfalz hast.

Schüleraustausch und G8 – Situation in Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich hast du auch als Schüler aus Rheinland-Pfalz zwei Möglichkeiten, während deiner Schulzeit einen Schüleraustausch zu machen. Entweder du kehrst nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurück und „überspringst“ bei einem ganzjährigen Schüleraustausch somit ein Jahr oder du wiederholst das Schuljahr in Deutschland, welches du im Ausland verbracht hast. Wichtig ist bei beiden Varianten allerdings, dass du vor deiner Anmeldung zum Schüleraustausch unbedingt mit deiner deutschen Schule sprichst, da dir dort deine Möglichkeiten nochmal genauer erläutert werden und individuelle Regelungen aufgezeigt werden können.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Als leistungsstarker Schüler kannst du in Rheinland-Pfalz nach deiner Rückkehr aus dem Schüleraustausch wieder in deinen alten Jahrgang zurückkehren. Bei G8 verbringst du die Einführungsphase, also die 10. Klasse, im Ausland und kannst danach in die 11. Klasse vorrücken. Jedoch musst du dazu zuerst eine 10-wöchige Probezeit bestehen, da anschließend daran die Kurslehrerkonferenz darüber entscheidet, ob du in der Qualifikationsphase bleiben darfst. Wenn dies der Fall ist, ist damit deine Zeit im Ausland auch offiziell anerkannt. Zusätzlich kannst du allerdings deinen qualifizierten Sekundarabschluss, welchen deine Mitschüler mit dem Bestehen der 10. Klasse erlangen, erst mit dem Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe erwerben. Außerdem gibt es in Rheinland-Pfalz noch die Möglichkeit für leistungsstarke Schüler auch während der ersten Sekundarstufe einen Schüleraustausch zu machen und anschließend daran wieder in den alten Jahrgang zurückzukehren.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit dem Wiederholen eines Schuljahres

Falls deine schulischen Leistungen in Rheinland-Pfalz für das Überspringen eines Schuljahres nicht ausreichen oder dir diese Möglichkeit zu stressig ist, kannst du auch jederzeit ein Schuljahr einschieben. Jedoch darf dies nicht zwischen den beiden Jahren der Qualifikationsphase geschehen, da diese ohne Unterbrechung in Deutschland besucht werden müssen. Üblich ist diese Möglichkeit in Rheinland-Pfalz zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase oder zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr der Einführungsphase. Die zweite Variante betrifft insbesondere Auslandsaufenthalte auf der Südhalbkugel, da dort im Winter das Schuljahr beginnt.

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