Schüleraustausch und G8 - Sachsen

Seit der Einführung von G8 ist es auch für die Schüler aus Sachsen deutlich schwerer geworden, während ihrer Schulzeit einen Schüleraustausch im Ausland zu verbringen. Zwar wurden allgemeine Regelungen getroffenen, diese werden jedoch von den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Welche Möglichkeiten du als Schüler aus Sachsen hast, erläutern wir dir hier.

Schüleraustausch und G8 – Situation in Sachsen

Wie auch in den anderen Bundesländern hast du auch als Schüler aus Sachsen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie du während deiner Schulzeit einen Schüleraustausch im Ausland verbringen kannst. Entweder du kehrst nach deiner Rückkehr aus dem Ausland wieder in deinen alten Jahrgang zurück oder du schiebst ein Schuljahr ein bzw. wiederholst das verbrachte Schuljahr aus dem Ausland zurück in Sachsen. Egal für welche der beiden Möglichkeiten du dich entscheidest, wichtig ist, dass du vor deiner Anmeldung zum Schüleraustausch mit deiner deutschen Schule sprichst, damit diese dir deine Möglichkeiten nochmal genauer, sowie eigene Regelungen erläutern kann.

1. Möglichkeit: Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit nach deiner Rückkehr in deinen alten Jahrgang zurückzukehren und damit dein Auslandsaufenthalt anrechnet zu bekommen. Jedoch musst du dazu nachweisen können, dass an deiner Schule, welche du während deinem Schüleraustausch besucht hast, ähnliche Lerninhalte vermittelt wurden und du regelmäßig am Unterricht teilgenommen hast. Durch diese Regelung bist du allerdings auch in deiner Fächerwahl begrenzt, da dir deine Schule in Sachsen somit Vorgaben zur Fächerwahl macht. Als Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird in Sachsen üblicherweise die 10. Klasse gewählt, sodass du nach deiner Rückkehr in die 11. Klasse vorrücken kannst. Wenn du deinen Schüleraustausch auf der Südhalbkugel verbringst, kannst du auch das zweite Halbjahr der 10. Klasse sowie das erste Halbjahr der 11. Klasse im Ausland verbringen und nach deiner Rückkehr im zweiten Halbjahr der 11. Klasse einsteigen. Die benötigten Leistungen für das erste Halbjahr der 11. Klasse werden dann in extra Leistungsfestellungen gefunden.

2. Möglichkeit: Schüleraustausch mit Wiederholen eines Schuljahres

Sollten dir die Vorgaben zur Anerkennung eines Schüleraustausches zu stressig sein, kannst du auch jederzeit ein Schuljahr einschieben. Somit besuchst du ein Schuljahr im Ausland und wiederholst dieses nach deiner Rückkehr in Sachsen. Dort kannst du sogar ein Schuljahr zwischen die beiden Jahre der Qualifikationsphase einschieben, jedoch muss dies vorher mit der deutschen Schule abgesprochen werden, da diese dies erlauben muss. Üblicherweise finden jedoch Schüleraustausche mit dem Einschieben eines Schuljahres nach der 10. oder 11. Klasse statt.

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