Schüleraustausch trotz chronischer Krankheiten, Allergien und körperlichen Behinderungen
Wer träumt nicht davon, einmal ein Jahr im Ausland zu leben und zur Schule zu gehen? Ein Schüleraustausch ist eine tolle Möglichkeit, doch viele haben Angst, sie könnten kein Auslandsjahr machen, weil sie z.B. Rheuma, Diabetes, eine Laktoseintoleranz, eine körperliche Behinderung oder eine Tierhaarallergie haben. Vegetarier/innen fürchten sich, sie müssten ihre Ernährung umstellen und Fleisch essen. Ist das überhaupt wahr oder kann man trotzdem einen Schüleraustausch machen?
Das erwartet dich in diesem Artikel
- Ist ein Schüleraustausch trotz dieser Einschränkungen möglich?
- Was muss ich unbedingt bei einem Schüleraustausch beachten, wenn ich eingeschränkt bin?
- Habe ich ein Recht auf den Schüleraustausch, auch wenn ich eingeschränkt bin?
- Mit welchen Problemen ist beim Schüleraustausch mit körperlicher Behinderung zu rechnen?
- Was muss ich beachten, wenn ich trotz körperlicher Behinderung einen Schüleraustausch machen will?
Ist ein Schüleraustausch trotz diverser Einschränkungen möglich?
Also erst mal gibt es ein klares Ja, ein Schüleraustausch ist prinzipiell für allemöglich. Wichtig ist dabei vor allem der Charakter, es wird eine gewisse Weltoffenheit gefordert, damit man im Gastland zurechtkommt. Wer hier in Deutschland mit Krankheiten, Allergien, etc. leben kann, kann das sicher auch anderswo auf der Welt, solange man sich entsprechend darauf vorbereitet.
Was muss ich unbedingt bei einem Schüleraustausch beachten, wenn ich eingeschränkt bin?
Wichtig ist, dass man in der Bewerbung alles angibt. Wenn also chronische Krankheiten und Allergien vorliegen, wenn man einen gewissen Ernährungsstil hat oder selbst wenn man nur bestimmte Sachen nicht gern isst, muss man das angeben.
Denn nur so können die Organisationen eine Gastfamilie suchen, die z.B. entweder selbst vegetarisch ist oder bereit ist, für dendie Austauschschülerin nur vegetarisch zu kochen. Wer so etwas nicht in der Bewerbung angibt, muss damit rechnen, in der Gastfamilie nicht Probleme t zu bekommen.
Wichtig ist außerdem, sich möglichst frühzeitig zu bewerben, da so die Auswahl der Gastfamilien teils erheblich eingeschränkt ist und die Organisationen Probleme haben können, eine passende Familie zu finden. Es lohnt sich, vorab anzufragen, ob generell eine Chance gesehen wird und man sollte auch mehrere Organisationen für sein Auslandsjahr in Betracht ziehen.
Habe ich ein Recht auf den Schüleraustausch, auch wenn ich eingeschränkt bin?
Eein einklagbares Recht auf einen Schüleraustausch hat niemand. Jede Organisation behält sich vor, Bewerber/innen abzulehnen, weil sie sie für nicht vermittelbar oder für den Schüleraustausch gänzlich ungeeignet halten, was meist aber eher eine Charakterfrage ist.
Es gibt Austauschorganisationen, die bei schwerwiegenden Einschränkungen die Schüler/innen von vornherein ablehnen, weil sie schwerer vermittelbar sind. Die meisten jedoch nehmen sie „unter Vorbehalt“ auf, d.h. es wird eine Gastfamilie gesucht und nur wenn diese gefunden wird, kann man den Schüleraustausch antreten.
Gerade deswegen ist es wichtig, sich rechtzeitig zu bewerben. Jegliche Einschränkungen sind also kein Grund, den Traum vom Schüleraustausch aufzugeben, man muss sich nur rechtzeitig um einen Platz kümmern und in der Bewerbung offen und ehrlich sein.
Mit welchen Problemen ist beim Schüleraustausch mit körperlicher Behinderung zu rechnen?
Leider sind Menschen mit körperlicher Behinderung oft „schwerer vermittelbar“, d.h. es ist nicht leicht für die Organisationen, eine passende Gastfamilie zu finden. Sitzt zum Beispiel jemand im Rollstuhl, muss nicht nur das Haus der Gastfamilie rollstuhlfahrergerecht sein, man braucht auch eine Schule in unmittelbarer Nähe, die für einen Rollstuhlfahrer bequem zu erreichen und zugänglich ist.
Außerdem muss man sich darauf einstellen, eventuell notwendige Arztbesuche in einer anderen Sprache durchführen zu können und es ist von großem Vorteil, die Sprache so gut beherrschen, dass man anderen mitteilen kann, wenn man auf Hilfe angewiesen ist.
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Was muss ich beachten, wenn ich trotz körperlicher Behinderung einen Schüleraustausch machen will?
Es ist empfehlenswert, besondere Versicherungen in Betracht zu ziehen, z. B. eine komplexere Reiserücktrittsversicherung, die im Notfall einen einfacheren Abbruch des Schüleraustausches ermöglicht oder eine erweiterte Krankenversicherung, falls regelmäßige Arztbesuche oder ähnliches abzusehen sind.
Eine körperliche Behinderung ist also kein Grund, sich von einem Schüleraustausch abhalten zu lassen! Zwar gibt es einige Schwierigkeiten, doch mit guter Vorbereitung lassen sich diese auch aus der Welt schaffen.