Schulwahlprogramm - Visum
Das Visum ist deine Eintrittskarte in dein Austauschjahr im Land deiner Wahl. Der Beantragungsprozess unterscheidet sich allerdings in den einzelnen Ländern und ist oft recht schwierig, daher ist es hier immer ratsam, dass du dein Auslandsjahr zusammen mit einer Organisation planst, die dich hier bestens beraten und unterstützen kann und nicht privat organisierst.
Welches Visum benötige ich für mein Schulwahlprogramm?
In den USA unterscheidet man 2 Typen von Visa für Austauschschüler. Das „J1 Visum“ reicht aus, wenn du eine öffentliche Schule in den USA besuchen wirst. Wirst du eine Privatschule besuchen, benötigst du das Studentenvisum „F1“. Weiter musst du entsprechend dem Visa-Typ noch weitere Formulare ausfüllen, welche du entweder von deiner Wahlschule oder deiner Organisation erhältst. Weiter erfolgt noch ein persönliches Interview mit der Ausgabestelle des Visums.
In Australien musst du ein „Student Visa“ beantragen, dass dich berechtigt, eine Highschool in Australien besuchen zu dürfen. Hier ist der Prozess nicht ganz so aufwendig wie für ein Visum für die USA.
Für Kanada benötigst du eine „Study Permit“, damit du länger als 6 Monate eine Highschool besuchen kannst. Diese erhältst du, wenn du eine Einladung deiner Gastschule vorlegst und nachweißt, dass du dein Auslandsjahr finanzieren kannst.
Wer länger als 3 Monate in Neuseeland bleibt und dort an einem Schulwahlprogramm Die Einreisebestimmungen für England sind komplex, daher solltest du es hier nicht alleine, sondern mit Unterstützung der Organisation deines Vertrauens angehen. Mit dem Stand von Januar 2021 gelten folgende Regelungen:
Aufenthalt kürzer als 6 Monate
Wenn du lieber nicht ein ganzes Jahr, sondern nur bis zu 6 Monaten in Großbritannien eine Schule besuchen möchtest, benötigst du kein Visum. Eine Ausnahme wäre, wenn du schon vorbestraft wärst oder Großbritannien dir schon einmal die Einreise verweigert hätte. In diesem Fall müsstest du ein Standard-Besucher-Visum beantragen und bei Einreise vorlegen. Für deine Einreise und deinen Aufenthalt in Großbritannien benötigst du aber in jedem Fall einen gültigen Reisepass. Dieser sollte natürlich für die gesamte Dauer deines Aufenthaltes in Großbritannien gültig sein und nicht während deines Aufenthalts in Großbritannien ablaufen. Der Besuch und das Studieren an einer akkreditierten Einrichtung bis zu 6 Monate ist möglich, allerdings ist ein Englischkurs verpflichtend, welcher im Schulwahlprogramm eingeschlossen sein muss. Es kann nicht an einer staatlich finanzierten Schule oder Akademie studiert werden. Natürlich kannst du dann auch keine Kurse belegen, deren Dauer länger als 6 Monate geht. Neben deinem gültigen Reisepass kann es sein, dass du bei deiner Einreise nach Großbritannien weitere Formulare bzw. Schreiben vorlegen musst. Das können z. B. sein:
- bei Sprachkursen ein Zulassungsschreiben der akkreditierten Einrichtung mit Angabe von Kurznamen, Dauer und Kosten
- Nachweis, dass du finanziell in der Lage bist, dich während deines Aufenthalts zu versorgen bzw. dass du finanzielle Unterstützung erhältst
- Nachweis, dass du in der Lage bist, die kosten für deine Rückreise selbst zu tragen bzw. die Kosten gedeckt sind
- einen Nachweis, dass du eine Unterkunft für deinen Aufenthalt in Großbritannien hast
- Nachweis, dass du Großbritannien nach deinem Aufenthalt wieder verlässt
Bei der Einreise kommt es darauf an, was genau du in Großbritannien machen möchtest und wie lange dein Aufenthalt dauern wird. Vielleicht wirst du keinen der o. g. Nachweise erbringen müssen, vielleicht aber auch alle. deine Organisation wird dir dabei helfen, was genau du für dein Auslandsjahr benötigst und dich bei der Beantragung eines Visums, sofern du eins brauchen wirst, unterstützen.
Aufenthalt länger als 6 Monate
Wenn du einen längeren Aufenthalt und Schulbesuch als 6 Monate in Großbritannien planst, benötigt du zukünftig ein Visum. Welches Visum du für dein Auslandsjahr benötigst, kommt auf das angebotene Programm und auf dein Alter an. Besuchst du beispielsweise „nur“ einen englischen Sprachkurs, der bis zu 11 Monaten andauert, benötigst du ein „Visum für ein Kurzzeit-Studium“ (Short-term study visa). Wenn du zwischen 4 und 17 Jahren alt bist und eine Privatschule länger als 6 Monate besuchen möchtest, dann musst du ein „Visum für Schulkinder“ (Child Student visa) beantragen. Besucher einer Hochschule oder einer Weiterbildung benötigen ein „Studentenvisum“ (Student visa.)
Was muss ich beachten, wenn ich unter 18 Jahren alt bin und alleine reise?
Die Meisten von Euch sind bei Start ihres Auslandsjahres eher selten schon 18 Jahre alt und gelten somit als minderjährige Reisende. Wenn du also als Minderjähriger alleine reist, musst du (möglicherweise) ein Schreiben deiner Eltern, bzw. deines Vormunds vorlegen. In diesem Schreiben müssen folgende Daten erfasst werden:
- Die Kontaktdaten deiner Eltern bzw. deines Vormunds (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Email, telefonische Erreichbarkeit) und ihre Zustimmung, dass du nach Großbritannien reisen darfst
- Die Kontaktdaten deiner Gastfamilie (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Email und telefonische Erreichbarkeit). Manche von Euch haben Glück und haben Verwandte, die in Großbritannien leben. Hier muss dann auch noch der Verwandtschaftsgrad der Person/ Familie, bei der du dich aufhalten wirst angegeben werden.
- Die schriftliche Zustimmung deiner Eltern, dass du bei der genannten Gastfamilie für deinen Aufenthalt im Auslandsjahr leben darfst.
Wenn Sie nicht bei einem nahen Verwandten untergebracht sind
Deine Eltern, dein Vormund oder deine Schule müssen die zuständige Gemeindebehörde über deinen Besuch informieren, wenn du
- unter 16 Jahren bist (oder unter 18, wenn du eine Behinderung hast)
- für mehr als 28 Tage von jemandem betreut werden, der kein naher Verwandter ist (genannt "private Pflegefamilie")