Schüleraustausch und G8 – Bundesländer im Überblick
Seit der Schulzeitverkürzung ist es schwerer geworden, während der Schulzeit einen Schüleraustausch im Ausland zu verbringen. Zwar wurden allgemeine Richtlinien getroffen, aber die einzelnen Bundesländer setzen diese individuell um. Trotzdem ist es sehr wichtig, vor einem Schüleraustausch mit deiner Schule zu sprechen, da diese eventuell eigene Regelungen getroffen hat. Hier zeigen wir dir eine kurze Übersichtstabelle über die einzelnen Regelungen:
Schüleraustausch und G8 – allgemeine Regelungen der Bundesländer
Baden-Württemberg
- Schüleraustausch ohne Wiederholen eines Schuljahres nur vor Beginn der Qualifikationsphase, also nur in der 10.Klasse möglich
- Schüleraustausch während der 11.Klasse nur mit dem Wiederholen des Schuljahres in Deutschland möglich
Bayern
- Ohne Wiederholen: Schüleraustausch nach der Jahrgangsstufe 9 für ein ganzes oder halbes Jahr, danach: Rückkehr in die alte Klasse nach einem ganzjähriger Schüleraustausch: Vorrücken auf Probe in die 11. Klasse
- mit Wiederholen: Schüleraustausch nach der 10. Klasse
Berlin
- Ohne Wiederholen: Schüleraustausch während dem ersten Halbjahr der 11. Klasse, spätere Anerkennung durch die deutsche Schule möglich
- Schüleraustausch nach der 9. Klasse (ganz- oder halbjährig)
- mit Wiederholen: ganzes Schuljahr der 11. Klasse
Brandenburg
- Schüleraustausch während der Einführungsphase oder dem ersten Jahr der Qualifikationsphase möglich (mit oder ohne der Wiederholung eines Schuljahres
- Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgen auf Antrag nach der Rückkehr
- Das Wiederholen eines Schuljahres aufgrund deines Schüleraustausches wird nicht auf die Höchstschuldauer angerechnet
Bremen
- Ohne Wiederholen: wird auf Antrag von der deutschen Schule entschieden, aber muss vor dem Eintritt in die Qualifikationsphase absolviert werden
- Belegpflicht von bestimmten Fächern und Kursniveaus, wenn das Schuljahr anerkannt werden soll
Hamburg
- Schüleraustausch während der 10. Klasse kann auf Antrag genehmigt werden, die Entscheidung fällen die deutsche Schule und die Fachlehrer, möglicherweise können Tests in einzelnen Fächern angeordnet werden
- weitere Möglichkeit ist das Einschieben eines Schuljahres zwischen der 10. und 11. Klasse
Hessen
- Schüleraustausch während der 10. Klasse: Vorrücken in die Qualifikationsphase meist problemlos
- Schüleraustausch während dem ersten Halbjahr der 11. Klasse: Leistungen aus der Einführungsphase oder dem Ausland können auf Antrag anerkannt werden
- Einschieben eines Schuljahres zwischen 10. und 11. Klasse möglich
Mecklenburg-Vorpommern
- Schüleraustausch während der 10. Klasse: Fächervorgaben der deutschen Schule und Leistungsnachweise müssen erfüllt werden; Vorrücken in die 11. Klasse danach möglich
- Einschieben eines Schuljahres zwischen 10. und 11. Klasse möglich, jedoch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, da die Qualifikationsphase ohne Unterbrechung in Deutschland absolviert werden muss
Niedersachsen
- Schüleraustausch während der 10. Klasse nach Klassenkonferenzbeschluss möglich, Voraussetzung: gute Leistungen
- für besonders leistungsstarke Schüler können auch Leistungen während einem Halbjahr in der 11. Klasse anerkannt werden
- Einschieben eines Schuljahres zwischen der 10. und 11. Klasse möglich
Nordrhein-Westfalen
- Schüleraustausch während der 10. Klasse, mit guten Leistungen danach Vorrücken in die 11. Klasse möglich
- Einschieben eines Schuljahres und Beurlaubung sind jederzeit (außer im zweiten Jahr der Qualifikationsphase) möglich
- Wiederholen eines Schuljahres aufgrund eines Schüleraustausches wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet
Rheinland-Pfalz
- Anerkennung von Auslandsaufenthalten bei leistungsstarken Schüler während der Einführungsphase oder der ersten Sekundarstufe möglich
- einschieben eines Schuljahres jederzeit möglich, solange dabei nicht die Qualifikationsphase unterbrochen wird
Saarland
- Normalerweise keine Anerkennung von Schuljahren oder Leistungen aus dem Ausland möglich, nur in Einzelfällen kann die Schulleitung diese anerkennen
Sachsen
- Anerkennung eines Schüleraustausch während der Einführungsphase oder dem ersten Halbjahr der 11. Klasse möglich
- Einschieben eines Schuljahres im Ausland ist jederzeit möglich
Sachsen-Anhalt
- Anerkennung eines Schüleraustausches während der Einführungsphase möglich; jedoch müssen dafür die Fächervorgaben der deutschen Schule erfüllt werden
- Einschieben eines Schuljahres möglich; die Qualifikationsphase muss jedoch in Deutschland absolviert werden